Die Gesetzgebung bezüglich der Kontrolle der Primärproduktion, darunter fallen auch die Honigproduzenten (= Imker), hat sich per 1.1.2016 geändert. Für pflichbewusste ImkerInnen ändert sich in er Praxis nichts, da wie bisher die hygienischen Pflichten sowie Wartezeiten nach gebrauch von Behandlungsmittel (unter anderem Ameisensäure) eingehalten weden müssen.
Unter Forumlare findet man die Links zum entsperchenden Kontrollhandbüchern und Formularen.